Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
1. Charakterisierung: Wirtschaftsförderinstitut, das im Einklang mit strukturpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, teils auch im Regierungsauftrag, aber in eigener Verantwortung nach bankwirtschaftlichen Grundsätzen handelt. Dies gilt bes. hinsichtlich der bankmäßigen Vertretbarkeit von Kreditrisiken. Im Bereich der inländischen Wirtschaftsförderung werden die Kredite vorwiegend im Rahmen von Kreditprogrammen vergeben, die für alle Kreditnehmer (und die durchleitenden Geschäftsbanken) einheitliche Konditionen vorsehen. Die KfW beschränkt sich aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags auf solche Kreditgeschäfte, bei denen sie nicht in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken tritt (Prinzip der Subsidiarität). Anteilseigner sind der Bund (80 Prozent) und die Bundesländer (20 Prozent). Die KfW Bankengruppe gilt nicht als Kreditinstitut im Sinn von § 1 KWG; sie unterliegt aber der Bankenaufsicht nach § 14 KWG (§ 2 I, II KWG). Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik und der Kreditwirtschaft sowie aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaften und Vertretern der Gewerkschaften.
- Niederlassungen befinden sich neben dem Hauptsitz in Frankfurt a.M. auch in Berlin und Bonn.
- Die KfW wurde 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Dabei entwickelte die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland v.a. Programme für den Mittelstand und für Existenzgründer sowie für die Exportfinanzierung. Nach der Wiedervereinigung Deutschland flossen beträchtliche Mittel in mittelständische Wirtschaftsstrukturen der neuen Bundesländer.
- Im Juli 2003 fusionierten KfW und Deutsche Ausgleichsbank (DtA) mit dem Ziel einer transparenten und effizienten Förderung von Mittelstand und Existenzgründern ( KfW Mittelstandsbank). Ende 2003 erreichte die KfW damit eine Bilanzsumme 314 Mrd. Euro und beschäftigte 3.600 Mitarbeiter.
- 2. Hauptaufgaben/ Hauptgeschäftsfelder: Die KfW Bankengruppe profilierte sich in den letzten Jahren auch als Förderbank der europäischen Wirtschaft. Sie ist in den Geschäftsfeldern Investitionsfinanzierung, Export- und Projektfinanzierung, Mezzanine-Finanzierungen, Eigenkapitalprodukten, der finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie Beratungsangeboten und weiteren Dienstleistungen tätig.
- 3. Weitere Aufgaben/Geschäftsfelder sind Förderung von Umwelt, Wohnen, Infrastruktur und Bildung. Bildungsförderung wird geleistet für Privatpersonen (Bildungskredit, Meister-BAföG, BaföG-Bankdarlehen). Investitionsfinanzierungen deutscher Unternehmen im Ausland werden unterstützt (z.B. Neugründungen, Akquisitionen, Joint Ventures). Diese Art von Finanzierung kann sehr flexibel ausgestaltet werden, z.B. durch beteiligungsähnliche Darlehen, bei denen die KfW einen Teil des wirtschaftlichen Unternehmensrisikos trägt. Bei Investitionen im Ausland können sog. politische Risiken durch eine Investitionsgarantie des Bundes abgedeckt werden. Strukturierte Finanzierungen bestehen aus der Kombination verschiedener Kapitalmarktinstrumenten. Die KfW refinanziert ihre Kredite überwiegend auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Anleihen) und die Aufnahme von Darlehen. Für einzelne Kreditprogramme werden auch Mittel des ERP-Sondervermögens eingesetzt ( ERP-Kredite). In den Jahren 2000/2001 begann die KfW Verbriefungsprogramme für Bankkredite (sog. Promotional Mittelstand Loan Securitisation und Provide-Residential Mortgage Securitisation). Dies soll die weitere Vergabe von Mittelstands- Wohnungsbaukrediten ermöglichen.
- Zur lokalen Finanzierung im Ausland gewährt die KfW Globaldarlehen an Partnerbanken in Europa. Hiermit sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau unterstützt werden. Die im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern vergebenen Kredite und Zuschüsse werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
- 4. Tochtergesellschaften: (1) KfW International Finance Inc. (in den USA gegründet) für internationale Finanzierungen, bspw. Begebung von Commercial Paper im Rahmen eines US-Dollar-CP-Programms; (2) Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG): Förderung des Engagements privater Unternehmen in Entwicklungs- und Transformationsländern; (3) Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH (tbg): KfW Mittelstandsbank; (4)  Deutsche Industriebank AG (IKB); (5) Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft (FuB): Abwicklung von Sonderaufgaben der Währungsumstellung und die Geschäftsbesorgung für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; (6) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Förderung rationeller und umweltschonender Energieerzeugung und -nutzung (einschließlich erneuerbarer Energien).
- Weitere Informationen unter www.kfw.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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